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Sondertarif5 Min. Lesezeit15. Juni 2026

Gilt der Sondertarif auch für meine Familie?

Beschäftigter im Nahverkehr wird nach der Schicht zu Hause von seiner Familie begrüßt (KI-generiertes Symbolbild)

Der Sondertarif für Bahn- und Busbetriebe endet nicht beim Beschäftigten selbst. Für viele Haushalte ist das der größere Hebel — und es ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird.

Wer als Angehöriger ersten Grades zählt

Gemeint sind Eltern, Kinder und Partner. Sie bekommen denselben Nachlass wie der Beschäftigte selbst — nicht einen reduzierten, sondern denselben.

Praktisch heißt das: Wenn ein Elternteil bei einem Bahnbetrieb arbeitet, kann der ganze Haushalt profitieren. Und umgekehrt — arbeitet die Tochter im Nahverkehr, gilt der Tarif auch für die Eltern.

Für welche Verträge

Wie beim Beschäftigten selbst gilt der Nachlass für alle Sparten — Kfz, Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge. Ausgenommen bleiben Produkte mit festem Pauschalpreis wie E-Scooter oder Moped.

Bei mehreren Verträgen in einem Haushalt summiert sich das entsprechend. Genau deshalb lohnt es sich, einmal alle Policen gemeinsam anzusehen, statt nur die eine, die gerade zur Verlängerung ansteht.

Wie es praktisch läuft

Es genügt die Angabe des Arbeitgebers der beschäftigten Person. Ein Nachweis oder eine Bescheinigung ist nicht nötig. Der Vertrag selbst läuft ganz normal auf den jeweiligen Angehörigen — der Nachlass hängt an der Zugehörigkeit, nicht daran, wer unterschreibt.

Worauf du achten solltest

Ändert sich die berufliche Situation der beschäftigten Person, ändert sich die Grundlage des Nachlasses. Das ist kein Grund, ihn nicht zu nutzen — aber ein Grund, es zu melden, wenn sich etwas ändert, statt es auf sich beruhen zu lassen.

Wenn du unsicher bist, ob dein Fall darunterfällt: Die Frage ist mit einer Angabe geklärt. Frag einfach nach — verbindlich und ohne, dass daraus etwas folgt.

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