„Ich bin doch über die Arbeit unfallversichert.“ Der Satz stimmt — und führt trotzdem regelmäßig in die Irre, weil er nur die halbe Woche beschreibt.
Was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt
Als Beschäftigter bist du über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert — während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Sie zahlt Heilbehandlung, Rehabilitation und im Ernstfall eine Rente. Die Beiträge trägt der Arbeitgeber.
Der Schutz ist gut — aber er endet, sobald du zu Hause bist. Ein Sturz von der Leiter beim Renovieren, ein Unfall beim Sport, ein Zwischenfall im Urlaub: alles außerhalb.
Wo die meisten Unfälle passieren
Ein Arbeitstag hat acht Stunden, eine Woche hat 168. Selbst mit Weg zur Arbeit bleibt der größere Teil des Lebens außerhalb des gesetzlichen Schutzes — und dort passiert entsprechend viel. Freizeit, Haushalt, Garten, Sport: Das sind die Bereiche, für die niemand automatisch versichert ist.
Was eine private Unfallversicherung leistet
Sie greift rund um die Uhr, unabhängig davon, wo und wann etwas passiert. Der Kern ist die Leistung bei dauerhafter Beeinträchtigung: Bleibt nach einem Unfall etwas zurück, wird eine vereinbarte Summe ausgezahlt — als Kapital oder als Rente.
Wichtig zu verstehen: Sie zahlt bei Unfällen, nicht bei Krankheit. Wer seine Arbeitskraft absichern will, braucht dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung — die beiden ersetzen einander nicht, sondern decken verschiedene Ursachen.
Die Gliedertaxe entscheidet über die Höhe
Wie viel im Ernstfall gezahlt wird, ergibt sich aus der Gliedertaxe: einer Tabelle, die jedem Körperteil einen Prozentsatz der Versicherungssumme zuordnet. Der Verlust eines Auges, einer Hand oder eines Beins ist dort jeweils mit einem festen Wert hinterlegt.
Diese Tabellen unterscheiden sich zwischen den Tarifen erheblich — bei gleicher Versicherungssumme kann die Leistung deutlich auseinanderfallen. Wer vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern auf die Gliedertaxe. Sie steht in den Bedingungen.
Was du dir sparen kannst
Eine Insassenunfallversicherung im Kfz-Vertrag ist in den meisten Fällen überflüssig: Mitfahrer sind über die Kfz-Haftpflicht abgesichert, und für dich selbst leistet eine private Unfallversicherung mehr, weil sie überall gilt und nicht nur im Auto.