Kinder sind in Kita und Schule gesetzlich unfallversichert. Das ist richtig — und beschreibt trotzdem nur einen kleinen Teil der Woche.
Was der gesetzliche Schutz abdeckt
Die gesetzliche Unfallversicherung greift während des Besuchs von Kita, Schule oder Hochschule, bei offiziellen Veranstaltungen dieser Einrichtungen und auf dem direkten Weg dorthin und zurück.
Alles andere ist nicht erfasst: der Nachmittag auf dem Spielplatz, das Training im Verein, der Urlaub, der Sturz von der Treppe zu Hause. Und genau dort passiert der Großteil dessen, was Kindern zustößt.
Was eine private Police leistet
Sie gilt rund um die Uhr und zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt — als Kapital, als Rente oder beides. Viele Tarife enthalten zusätzlich Leistungen für Bergungskosten, kosmetische Operationen oder ein Krankenhaustagegeld.
Die Gliedertaxe ist entscheidend
Wie viel gezahlt wird, ergibt sich aus der Gliedertaxe: einer Tabelle, die jedem Körperteil einen Anteil der Versicherungssumme zuordnet. Diese Tabellen unterscheiden sich zwischen den Tarifen erheblich — bei gleicher Summe und gleichem Beitrag kann die Leistung weit auseinanderliegen.
Achte außerdem auf die Progression: Sie sorgt dafür, dass bei schweren Beeinträchtigungen überproportional mehr gezahlt wird. Genau die Fälle, in denen es wirklich darauf ankommt.
Die ehrliche Einordnung
Eine Unfallversicherung deckt nur eine Ursache ab: den Unfall. Die häufigeren Gründe für eine dauerhafte Beeinträchtigung bei Kindern sind Krankheiten. Wer nur eine begrenzte Summe im Monat zur Verfügung hat, sollte deshalb prüfen, ob eine Kinderinvaliditätsversicherung nicht die sinnvollere Grundlage ist — sie leistet unabhängig von der Ursache.
Zur Größenordnung: Eine Unfallversicherung für eine vierköpfige Familie liegt oft bei 30 bis 60 Euro im Monat. Kinder allein zu einer bestehenden Police hinzuzunehmen kostet meist nur 3 bis 5 Euro je Kind — das ist häufig der günstigste Weg, wenn die Eltern ohnehin abgesichert sind.
Was wichtiger ist als beides
Vor der Absicherung des Kindes steht die Absicherung derer, von denen es abhängt. Fällt ein Elternteil dauerhaft aus, trifft das die Familie wirtschaftlich härter als fast alles andere. Berufsunfähigkeit und Risikoleben der Eltern gehören deshalb vor die Kinderpolice — nicht danach.
