„Das Fahrrad ist doch über die Hausrat versichert.“ Stimmt — solange es im verschlossenen Keller steht. Draußen sieht die Sache anders aus.
Was der Grundschutz abdeckt
Ein Fahrrad gehört zum Hausrat. Wird es aus der Wohnung, dem abgeschlossenen Keller oder einem verschlossenen Gemeinschaftsraum gestohlen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor — und der ist im Standardschutz enthalten.
Entscheidend ist dabei das Wort „Einbruch“: Es muss jemand ein Hindernis überwunden haben. Ein unverschlossener Kellerraum oder ein offener Hinterhof erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Draußen braucht es eine Zusatzvereinbarung
Wird das Rad vor dem Supermarkt, am Bahnhof oder auf der Straße gestohlen, greift der Grundschutz nicht. Dafür gibt es die Fahrradklausel — einen Zusatzbaustein, der den einfachen Diebstahl außerhalb der Wohnung mitversichert.
Sie kostet wenige Euro im Monat und ist meist auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Wer ein teureres Rad oder ein E-Bike fährt, sollte prüfen, ob diese Grenze reicht — sonst bleibt trotz Baustein ein Teil ungedeckt.
Die Nachtzeitklausel
Manche Tarife enthalten eine Nachtzeitklausel: Zwischen etwa 22 und 6 Uhr besteht draußen kein Schutz, es sei denn, das Rad war nachweislich in Gebrauch. Wer nach der Spätschicht oder nach dem Feiern regelmäßig nachts unterwegs ist, sollte gezielt nach einem Tarif ohne diese Einschränkung fragen.
Was du im Schadenfall brauchst
Drei Dinge machen die Regulierung einfach: die Rahmennummer, der Kaufbeleg und eine Anzeige bei der Polizei. Fotografiere die Rahmennummer am besten heute — sie steht meist unter dem Tretlager, und im Schadenfall wird sie garantiert gebraucht.
Fast alle Tarife verlangen außerdem, dass das Rad abgeschlossen war. Manche machen Vorgaben zur Art des Schlosses. Das steht in den Bedingungen und ist eine der wenigen Stellen, an denen ein Detail über die Leistung entscheidet.
Wann sich eine eigene Fahrradversicherung lohnt
Bei einem hochwertigen Rad oder E-Bike kann eine eigenständige Police sinnvoller sein: Sie deckt oft auch Vandalismus, Verschleiß oder Reparaturkosten ab, die die Hausrat nicht kennt. Bei einem gebrauchten Stadtrad reicht die Fahrradklausel in aller Regel.